Ablauf und Kosten
In einem Erstgespräch besprechen wir, was Ihr Anliegen ist und wobei Sie sich Unterstützung und Hilfe wünschen. Dort klären wir auch gemeinsam, welche Behandlung für Sie sinnvoll ist. In dem Erstgespräch können Sie auch prüfen, ob die „Chemie stimmt“ und ob die Art und Weise wie ich mit Ihnen arbeite, für Sie hilfreich und stimmig ist.
Ausfallhonorar
Meine Praxis ist eine Bestellpraxis, das heißt der vereinbarte Termin ist ausschließlich für die betreffenden Patientin/ den Patienten reserviert. Bei kurzfristigen Absagen ist eine Vergabe des Termins an andere in der Regel nicht möglich. Die vereinbarte Sitzung muß daher bis spätentens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei Absagen unter 48 Stunden wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € fällig. Ausfallhonorare werden nicht von den Kassen übernommen und müssen selbst bezahlt werden.
Kosten einer psychologischen Beratung
Ein Beratungsgespräch dauert 50 Minuten und die Kosten liegen bei 100,55 € (laut GOP)
Kosten einer Paar-oder Sexualberatung
Ein Beratungsgespräch dauert 50 Minuten. Die Kosten für ein Beratungsgespräch liegen:
- Für Einzelberatungen bei 100,55 € (laut GOP)
- Bei Paarberatungen ist es sinnvoll, mehr Zeit zur Verfügung zu haben, daher arbeite ich in 75 Min. Einheiten. Die Kosten liegen bei 135,00 €
Kosten einer Psychotherapie
Selbstzahler
Aus unterschiedlichen Gründen entscheiden sich Klienten für die Beratung oder Therapie selbst zu bezahlen. Gründe dafür sind z.B. eine anstehende Verbeamtung oder der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung. Damit fallen Formalitäten auf dem Weg zur Bewilligung einer Therapie weg, was schnell Hilfe bei Problemen bedeuten kann. Therapeutische Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Pro Stunde berechne ich nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) 100,55 €.
Private Krankenversicherung
Abhängig von Ihrem Tarif und individuellen Versicherungsvereinbarungen werden in unterschiedlichem Maß Leistungen übernommen. Ein Anruf bei Ihrer Versicherung klärt schnell, in welchem Umfang die Kostenerstatttung für eine Psychotherapie durch Ihren Vertrag abgedeckt ist und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie beachtet werden müssen. Letztlich liegt die Erstattung der Kosten durch die Versicherung beim Versicherten selbst.
Die Abrechung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von privaten Krankenkassen und Beihilfestellen anerkannt ist. Eine psychotherapeutische Stunde dauert 50 Zeitminuten.
Beihilfe und Berufsgenossenschaften
Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen erfolgt meist nach einem ausführlichen Antrag durch den Psychotherapeuten. Von einer Antragspflicht wird bei einer Sitzungszahl von unter zehn Stunden häufig abgesehen. Bitte klären sie die nötigen Voraussetzungen mit ihrer Versicherung und lassen sie sich die Formulare zusenden.